Newsletter 11/2011
Wir sind nicht nur eine kontinuierlich um Modernisierung bemühte, sondern auch eine stets wachsende Rechtsanwaltskanzlei. Vor diesem Hintergrund freuen wir uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass seit dem 01.10.2011 Herr Rechtsanwalt Marco Gietz unsere Kompetenz verstärkt. Die Spezialisierung von Herrn Rechtanwalt Marco Gietz liegt im Bereich des Steuer-, Bank- und Kapitalmarktrechts.
Insolvenzrecht
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Eröffnung Insolvenzverfahren
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Bank- und Kapitalmarktrecht
Keine Anrechnung von Bestandsprovisionen gegenüber Ansprüchen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz im Fall "Phoenix"
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Arbeitsrecht
Verlängerung der Elternzeit
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Sozialrecht
Sozialhilfe: Mietverhältnis mit Verwandten
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Steuerrecht
Mögliche Fehler seiner Steuersoftware muss sich der Steuerpflichtige wie ein Verschulden seines steuerlichen Beraters zurechnen lassen.
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Mietrecht
Bei Verlängerung des Räumungsfrist kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung
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Werkvertragsrecht
Funktionaler Mangelbegriff: Die Leistung muss funktionstauglich sein!
BGH Urteil vom 29.09.2011 – V ZR 87/11
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Verkehrsrecht
Kosten des Sachverständigen bei Unfall hat Gegner zu tragen
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Steuerrecht
Zur Vermietung bestimmte Wohnungen können auch dann fremden Wohnzwecken dienen, wenn sie während des Bindungszeitraums mehr als ein Jahr leer stehen.
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Immobilienrecht
Notarieller Grundstückskaufvertrag: Rechtsfolgen einer Vorausquittung für eine noch nicht erfolgte Kaufpreiszahlung
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Familienrecht
Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei verzögertem Ausbildungsbeginn wegen Schwangerschaft und nachfolgender dreijähriger Kinderbetreuung
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Insolvenzrecht
Unternehmen leicht sanieren- Rechtsausschuss billigt Insolvenzrechtsreform
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