Sie erhalten diesen Newsletter, weil Sie sich auf der Seite www.mueller-wohlleben.de zum erhalt dieses Newsletters eingetragen haben.

Newsletter 11/2011

In eigener Sache

Wir sind nicht nur eine kontinuierlich um Modernisierung bemühte, sondern auch eine stets wachsende Rechtsanwaltskanzlei. Vor diesem Hintergrund freuen wir uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass seit dem 01.10.2011 Herr Rechtsanwalt Marco Gietz unsere Kompetenz verstärkt. Die Spezialisierung von Herrn Rechtanwalt Marco Gietz liegt im Bereich des Steuer-, Bank- und Kapitalmarktrechts.

Insolvenzrecht

Vorläufiger Rechtsschutz gegen Eröffnung Insolvenzverfahren

[mehr]

Bank- und Kapitalmarktrecht

Keine Anrechnung von Bestandsprovisionen gegenüber Ansprüchen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz im Fall "Phoenix"

[mehr]

Arbeitsrecht

Verlängerung der Elternzeit

[mehr]

Sozialrecht

Sozialhilfe: Mietverhältnis mit Verwandten

[mehr]

Steuerrecht

Mögliche Fehler seiner Steuersoftware muss sich der Steuerpflichtige wie ein Verschulden seines steuerlichen Beraters zurechnen lassen.

[mehr]

Mietrecht

Bei Verlängerung des Räumungsfrist kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung

[mehr]

Werkvertragsrecht

Funktionaler Mangelbegriff: Die Leistung muss funktionstauglich sein!

BGH Urteil vom 29.09.2011 – V ZR 87/11

[mehr]

Verkehrsrecht

Kosten des Sachverständigen bei Unfall hat Gegner zu tragen

[mehr]

Steuerrecht

Zur Vermietung bestimmte Wohnungen können auch dann fremden Wohnzwecken dienen, wenn sie während des Bindungszeitraums mehr als ein Jahr leer stehen.

[mehr]

Immobilienrecht

Notarieller Grundstückskaufvertrag: Rechtsfolgen einer Vorausquittung für eine noch nicht erfolgte Kaufpreiszahlung

[mehr]

Familienrecht

Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei verzögertem Ausbildungsbeginn wegen Schwangerschaft und nachfolgender dreijähriger Kinderbetreuung

[mehr]

Insolvenzrecht

Unternehmen leicht sanieren- Rechtsausschuss billigt Insolvenzrechtsreform

[mehr]